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V R F F - Die Mediengewerkschaft

In der VRFF - der Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden - sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rundfunk-, Film- und Fernsehanstalten sowie Produktionsstätten künstlerischer, technischer und wirtschaftlicher Be- triebe in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich deren Tochtergesell- schaften und privatisierte Dienstleistungsbereiche gewerkschaftlich organisiert.
Die VRFF ist eine Vertretung von angestellten und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesamten Rundfunk-Medien-Landschaft, die auf der Basis ge- werkschaftlichen Grundverständnisses Ihre Interessen gezielt vertritt.

Als freie Gruppierung
gründete sich die VRFF 1964 für die erste Personalratswahl beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF). Aufgrund des ermutigenden Ergebnisses erfolgte 1965 die offizielle Gründung in Wiesbaden. Der erklärte Wille aller Gründer der VRFF war und ist, jeder Betriebsgruppe weitgehende Selbständigkeit einzu- räumen und den Aufbau eines Funktionärsapparates zu vermeiden. Das bedeutet problembezogene Arbeit in jeder Gruppe ohne Weisung "von oben" sowie en- gagierte - weil ehrenamtliche - und damit auch kostengünstige Bewältigung von anstehenden Problemen. So erklärt sich auch der einheitliche konkurrenzlos niedrige Monatsbeitrag, der nicht einkommensbezogen ist, sondern kosten- deckend.

Eigenständige Tarifverhandlungen
werden satzungsgemäß von jeder Betriebsgruppe autonom geführt. Diese Ver- fahrensweise, die problembezogen, wirksam und trotzdem rationell, aber eben nicht gerade üblich ist, hat sowohl die DGB-Gewerkschaft RFFU als auch die DAG bewogen, 1967/68 Klage gegen die VRFF zu erheben.

In mehreren Instanzen wurde jedoch die Tariffähigkeit der VRFF jeweils richterlich bestätigt.

Heute erarbeitet die Bundestarifkommission der VRFF aus eigener Anschauung ihrer Mitglieder gezielte Vorschläge zu Verbesserungen der Einkommens- situation, der sozialen Gerechtigkeit und der Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Die inzwischen in mehreren Rundfunkanstalten etablierten Verhandlungskommiss- ionen versuchen, diese Erkenntnisse unter Berücksichtigung der speziellen Er- fordernisse ihrer Häuser in Ergebnisse umzusetzen.

Welche Vorteile unsere Mitglieder sonst noch genießen können, erfahren Sie im Mitgliederbereich.


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