ARD,
ZDF und Deutschlandradio: Information über
neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 läuft an
01.02.2012/otsBAR/Köln:
ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren ab sofort
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen
und sonstige Institutionen über das ab 2013
geltende neue Modell der Rundfunkfinanzierung.
Für die meisten Bürger ändert sich
nicht viel, zumal der Rundfunkbeitrag über
das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98
Euro bleibt. Vor allem Unternehmen, Institutionen
und Einrichtungen des Gemeinwohls werden per Post
um Angaben für die ab 2013 geltende Beitragsberechnung
gebeten.
Nachdem
alle Landtage dem neuen Finanzierungsmodell im
vergangenen Jahr zugestimmt haben, stellen ARD,
ZDF und Deutschlandradio nun auf verschied- enen
Wegen Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit.
Neues
Informationsportal
Ab sofort steht das Informationsportal www.rundfunkbeitrag.de
online zur Verfüg- ung. Es ermöglicht
einen Überblick über das neue Modell,
liefert Details für ganz unterschiedliche
Zielgruppen und bietet einen unterstützenden
Service. So lässt sich per Online-Beitragsrechner
in wenigen Schritten feststellen, wie hoch der
eigene Beitrag ab 2013 sein wird. Viele Bürgerinnen
und Bürger werden dabei er- kennen, dass
sich für sie nicht viel ändert. Das
Informationsportal bietet zudem Antworten auf
häufig gestellte Fragen sowie Formulare und
Informationsmaterial- ien zum Herunterladen.
Außerdem
erhalten in den kommenden Monaten Unternehmen
und Institutionen wie Behörden und Verbände
sowie Einrichtungen des Gemeinwohls wie z. B.
Schulen, Polizei oder Feuerwehr Post von ARD,
ZDF und Deutschlandradio. Da- rin werden sie über
den neuen Rundfunkbeitrag informiert und um Angaben
für die ab 2013 notwendige Beitragsberechnung
gebeten. Angeschrieben werden auch Bürgerinnen
und Bürger, für die sich mit dem neuen
Beitragsmodell absehbar Änderungen ergeben.
Dazu zählen u. a. Rundfunkteilnehmer, die
bislang nur ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät
(z.B. Computer) angemeldet haben oder die aus
gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebühr
befreit sind.
Die
Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
wird auf gesetzlicher Grundlage von der geräteabhängigen
Rundfunkgebühr auf den geräteunabhäng-
igen Rundfunkbeitrag umgestellt. Ab dem 01. Januar
2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger
die einfache Regel: Eine Wohnung - ein Beitrag.
Wie viele Personen in einer Wohnung leben und
wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck
bereithält, ist zukünftig nicht mehr
von Interesse.
Der
Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet
sich dann nach der Zahl der Betriebsstätten,
Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt
z. B. ein Unter- nehmen mit einer Betriebsstätte
und bis zu acht Beschäftigen sowie einem
Kraft- fahrzeug pauschal nur noch 5,99 Euro monatlich.
Nachfragen nach der Anzahl der vorgehaltenen Geräte
werden somit auch dort ein Ende haben.