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ARD, ZDF und Deutschlandradio: Information über neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 läuft an

01.02.2012/otsBAR/Köln: ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren ab sofort Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Institutionen über das ab 2013 geltende neue Modell der Rundfunkfinanzierung. Für die meisten Bürger ändert sich nicht viel, zumal der Rundfunkbeitrag über das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98 Euro bleibt. Vor allem Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls werden per Post um Angaben für die ab 2013 geltende Beitragsberechnung gebeten.

Nachdem alle Landtage dem neuen Finanzierungsmodell im vergangenen Jahr zugestimmt haben, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nun auf verschied- enen Wegen Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit.

Neues Informationsportal
Ab sofort steht das Informationsportal www.rundfunkbeitrag.de online zur Verfüg- ung. Es ermöglicht einen Überblick über das neue Modell, liefert Details für ganz unterschiedliche Zielgruppen und bietet einen unterstützenden Service. So lässt sich per Online-Beitragsrechner in wenigen Schritten feststellen, wie hoch der eigene Beitrag ab 2013 sein wird. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dabei er- kennen, dass sich für sie nicht viel ändert. Das Informationsportal bietet zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Formulare und Informationsmaterial- ien zum Herunterladen.

Außerdem erhalten in den kommenden Monaten Unternehmen und Institutionen wie Behörden und Verbände sowie Einrichtungen des Gemeinwohls wie z. B. Schulen, Polizei oder Feuerwehr Post von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Da- rin werden sie über den neuen Rundfunkbeitrag informiert und um Angaben für die ab 2013 notwendige Beitragsberechnung gebeten. Angeschrieben werden auch Bürgerinnen und Bürger, für die sich mit dem neuen Beitragsmodell absehbar Änderungen ergeben. Dazu zählen u. a. Rundfunkteilnehmer, die bislang nur ein Radio oder ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät (z.B. Computer) angemeldet haben oder die aus gesundheitlichen Gründen von der Rundfunkgebühr befreit sind.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf gesetzlicher Grundlage von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhäng- igen Rundfunkbeitrag umgestellt. Ab dem 01. Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung - ein Beitrag. Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, ist zukünftig nicht mehr von Interesse.

Der Beitrag von Unternehmen und Institutionen richtet sich dann nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. So zahlt z. B. ein Unter- nehmen mit einer Betriebsstätte und bis zu acht Beschäftigen sowie einem Kraft- fahrzeug pauschal nur noch 5,99 Euro monatlich. Nachfragen nach der Anzahl der vorgehaltenen Geräte werden somit auch dort ein Ende haben.


 

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