BAG-Urteil vom 27.06.2010 zur Tarifautonomie - Wir bleiben
am Ball !
Das Urteil
des Bundesarbeitsgerichts stärkte die Rechte der Fachgewerkschaft-
en.
Die bisherige
Praxis, ein Betrieb - ein Tarifvertrag, verstößt
nach dem o. g. BAG- Urteil gegen die Koalitionsfreiheit nach
Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Seit dem
BAG-Urteil versuchen nunmehr ver.di, DGB und Arbeitgeberverband
in einer Allianz, den alten Zustand per Gesetz wieder herzustellen.
Man will erreich- en, dass nur die Gewerkschaft mit der größten
Mitgliederzahl Tarifverhandlungen führen darf. Damit
würde jedoch den Fachgewerkschaften das Existenzrecht
ent- zogen werden. Der Vorschlag dieser Allianz birgt zudem
Rechtsunsicherheiten, z. B. welche Gewerkschaft die meisten
Mitglieder hat. Es gibt kein verlässliches Register,
aus dem Namen und Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder hervorgehen.
Ebenso kann man im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie
auch in anderen Bran- chen nicht genau den Betrieb abgrenzen
(gilt z. B. die ARD oder die jeweilige Rundfunkanstalt als
Arbeitgeber?).
Da die
Arbeitsgerichte schon bei der jetzigen Gesetzeslage die Verhältnismäßig-
keit eines Streiks zu beurteilen haben, ist unserer Ansicht
nach die Sorge der Bundesregierung wegen evtl. zunehmender
Streiks unbegründet.
Wir - die VRFF Die Mediengewerkschaft - haben uns mit unserem
Schreiben vom 16. Mai an die Bundesarbeitsministerin, Frau
Dr. Ursula von der Leyen, gewandt und ausführlich dargelegt,
weshalb aus unserer Sicht ein Eingreifen der Politik in die
Tarifautonomie nicht erforderlich ist.
Die Antwort
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf unser
Schreiben lässt uns hoffen, dass unsere Intention
zumindest Gehör fand, da unsere Argumente zum Thema Tarifautonomie
in die noch nicht abgeschloss- enen Diskussionen innerhalb
der Bundesregierung einfließen sollen.
Günter
Walter
BTK-Vorsitzender